Bekanntmachung

4. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch 

(Beitrags- und Gebührensatzung) vom 18. Dezember 2019
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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Tornesch vom 15.12.2025 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel I
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Tornesch wird wie folgt geändert:
1. § 12 Absatz 4 enthält folgende Fassung:

 

§12
Gebührenmaßstab und Gebührensatz für Schmutzwasser

 

(4) Die Mengengebühr beträgt pro cbm Schmutzwasser: 3,22€

 

§15
Gebührenmaßstab und Gebührensatz für Niederschlagswasser

 

 

(4) Die Gebühr für die Niederschlagwasserbeseitigung privater Flächen beträgt jährlich je m² Niederschlagsfläche: 0,78€

 

Artikel II
Inkrafttreten

 

(1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

 

 

Tornesch, 16.12.2025

 

 

Stadt Tornesch
Der Bürgermeister

 

gez. Christopher Radon


Christopher Radon
Bürgermeister

 

4. Nachtragssatzung ab 2026

Lesefassung: Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung 2020- 4. Nachtragssatzung ab 2026

Bekanntgemacht auf www.tornesch.de 

am 16.12.2025