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Bekanntmachung

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Tornesch vom 12.12.2023 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel I

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Tornesch wird wie folgt geändert:

 

  1. § 12 Absatz 4 enthält folgende Fassung:

 

§12

Gebührenmaßstab und Gebührensatz für Schmutzwasser

 

(4) Die Mengengebühr beträgt pro cbm Schmutzwasser                2,14 €

 

 

 

  1. § 15 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

 

§ 15

Gebührenmaßstab und Gebührensatz für Niederschlagwasser

 

(4) Die Gebühr für die Niederschlagwasserbeseitigung privater Flächen beträgt jährlich je m² Niederschlagsfläche 0,67 €

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

  1. Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

 

 

Tornesch, 19.12.2023

 

 

Stadt Tornesch

Die Bürgermeisterin

 

gez. Sabine Kählert

 

Sabine Kählert

Bürgermeisterin