Bekanntmachung
4. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch
(Beitrags- und Gebührensatzung) vom 18. Dezember 2019
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Tornesch vom 15.12.2025 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Tornesch wird wie folgt geändert:
1. § 12 Absatz 4 enthält folgende Fassung:
§12
Gebührenmaßstab und Gebührensatz für Schmutzwasser
(4) Die Mengengebühr beträgt pro cbm Schmutzwasser: 3,22€
§15
Gebührenmaßstab und Gebührensatz für Niederschlagswasser
(4) Die Gebühr für die Niederschlagwasserbeseitigung privater Flächen beträgt jährlich je m² Niederschlagsfläche: 0,78€
Artikel II
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Tornesch, 16.12.2025
Stadt Tornesch
Der Bürgermeister
gez. Christopher Radon
Christopher Radon
Bürgermeister
Lesefassung: Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung 2020- 4. Nachtragssatzung ab 2026
Bekanntgemacht auf www.tornesch.de
am 16.12.2025


