Bekanntmachung
Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung 2020- 1. Nachtragssatzung 2023
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der jeweils geltenden Fassung und des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, § 8 Abs. 1, 2, 3, 5, 7, § 9 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, und § 9a Abs. 1 und 21 des Kommunalabgabengesetzesdees Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung und des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) in der jeweils gelteden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Tornesch vom 13.12.2022 (1. Nachtragssatzung) nebenstehende Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) erlassen.