Bekanntmachung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Tornesch vom 12.12.2023 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Tornesch wird wie folgt geändert:
§ 12 Absatz 4 enthält folgende Fassung:
§12
Gebührenmaßstab und Gebührensatz für Schmutzwasser
(4) Die Mengengebühr beträgt pro cbm Schmutzwasser 2,14 €
§ 15 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
§ 15
Gebührenmaßstab und Gebührensatz für Niederschlagwasser
(4) Die Gebühr für die Niederschlagwasserbeseitigung privater Flächen beträgt jährlich je m² Niederschlagsfläche 0,67 €
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Tornesch, 19.12.2023
Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin
gez. Sabine Kählert
Sabine Kählert
Bürgermeisterin